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Verhaltenskodex

Unsere Werte.
Ihre Garantie.

Fassmer ist seit der Gründung im Jahr 1850 ein Familienunternehmen. Unsere Vorfahren haben das Unternehmen mit Fleiß, Ideenreichtum und Verlässlichkeit aufgebaut und kontinuierlich verbessert. Heute folgen wir dieser Spur. Mit unserer langjährigen Tradition qualitativ hochwertiger und innovativer Produkte sind wir stolz darauf, diese Werte unseres Unternehmens zu erhalten und zu stärken.

Dafür stehen wir.

Unser Ziel ist es, nicht nur die Anforderungen unserer Kunden termingerecht und innerhalb des vereinbarten Budgets zu erfüllen, sondern auch unsere strengen Werte einzuhalten, wenn es um hohe Qualität, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, soziale Verantwortung sowie Einhaltung von Gesetzen und Normen geht. Die Fassmer-Unternehmensgruppe bekennt sich im Rahmen dieses Verhaltenskodex (Code of Conduct) zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in Bezug auf ihre unternehmerische Tätigkeit.

Die Fassmer-Unternehmensgruppe erwartet, dass diese Werte und dieses Engagement von unseren Geschäftspartnern berücksichtigt und eingehalten werden. Geschäftspartner im Sinne dieses Code of Conduct, von denen wir die Beachtung der hierin niedergelegten Standards erwarten, sind alle Dritten, die für, im Namen von oder gemeinsam mit der Fassmer-Unternehmensgruppe tätig werden. Hierzu zählen u.a. Lieferanten, Vertriebspartner, Berater, Subunternehmer und Handelsvertreter.

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Verhaltenskodex für Geschäftspartner (pdf, 282 kB)

Verhaltenskodex für Geschäftspartner der FASSMER-Unternehmensgruppe

  1. Präambel

    Fassmer ist seit der Gründung im Jahr 1850 ein Familienunternehmen. Unsere Vorfahren haben das Un-ternehmen mit Fleiß, Ideenreichtum und Verlässlichkeit aufgebaut und kontinuierlich verbessert. Heutefolgen wir dieser Spur. Mit unserer langjährigen Tradition qualitativ hochwertiger und innovativer Produktesind wir 
stolz darauf, diese Werte unseres Unternehmens zu erhalten und zu stärken. Unser Ziel ist es,nicht nur die Anforderungen unserer Kunden termingerecht und innerhalb des vereinbarten Budgets zuerfüllen, sondern 
auch unsere strengen Werte einzuhalten, wenn es um hohe Qualität, Nachhaltigkeit,Umweltschutz, soziale Verantwortung sowie Einhaltung von Gesetzen und Normen geht. Die Fassmer-Unternehmensgruppe bekennt sich im Rahmen dieses Verhaltenskodex (Code of Conduct) zu ihrer ge-sellschaftlichen Verantwortung in Bezug auf ihre unternehmerische Tätigkeit.

Die Fassmer-Unternehmensgruppe erwartet, dass diese Werte und dieses Engagement von unseren Ge-schäftspartnern berücksichtigt und eingehalten werden. Geschäftspartner im Sinne dieses Code ofConduct, 
von denen wir die Beachtung der hierin niedergelegten Standards erwarten, sind alle Dritten, diefür, im Namen von oder gemeinsam mit der Fassmer-Unternehmensgruppe tätig werden. Hierzu zählen u.a. Lieferanten, Vertriebspartner, Berater, Subunternehmer und Handelsvertreter.

  2. Mitarbeiter

    a. Respekt und Gleichbehandlung



    Die Fassmer-Unternehmensgruppe setzt sich für eine Kultur der Chancengleichheit und des gegenseitigen Respekts ein. Wir begegnen allen Menschen gleichermaßen mit Achtung und erwarten von allen Ge-schäftspartnern die gleiche objektiv faire Behandlung eines jeden Menschen, unabhängig von dessen ethnischer Herkunft, des Aussehens, der Nationalität, des sozialen Hintergrunds, des Geschlechts, derReligion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Wir dulden daher keine Diskriminierung und Belästigung in unserem Unternehmen und erwarten gleiches auch von unseren Geschäftspartnern.

Für die Erhaltung des guten Rufes der Fassmer-Unternehmensgruppe ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Geschäftspartner der Fassmer-Unternehmensgruppe sich den Grundsätzen der Gleichbehandlung und des Respekts verschreiben. Wir lehnen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und jede Form der Ausbeutung ab, insbesondere auch durch Menschenhandel begünstigte Arbeit. Wir sind den Werten und Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet und erwarten dies gleichermaßen von unseren Geschäftspartnern.


    b. Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit



    Der Einsatzbereitschaft und die Leidenschaft der Mitarbeiter unserer Geschäftspartner sind der Schlüssel für den Erfolg der Fassmer-Unternehmensgruppe; aus diesem Grunde hat die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten von Geschäftspartner für uns höchste Priorität. Unsere Geschäftspartner halten sich an die gesetzlichen Regelungen für faire Arbeitsbedingungen und ermöglichen es ihren Mitarbeitern, Themenoffen und ohne Sorge vor negativen Konsequenzen anzusprechen.

    c. Rechte der Beschäftigten der Geschäftspartner. 

    Alle Beschäftigten von Geschäftspartnern haben das Recht, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zu gründen. Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und eine faire, angemessene Vergütung, die in jedem Fall mindestens dem geltenden nationalen Mindestlohn entspricht, gewährleisten die Geschäftspartner gleichfalls.

  3. Umweltschutz

    Umweltschutz heißt Verantwortung übernehmen für das eigene Handeln. Wir sind überzeugt, dass jederMensch verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die natürliche Lebensgrundlage aller Lebewesenund Pflanzen zu erhalten, sowie um etwaige durch Menschen verursachte Schäden zu vermeiden und zubeseitigen. Aus diesem Grund sind nachhaltiger Umwelt und Klimaschutz sowie ein ressourcenschonendes Denken wegweisend für unser Unternehmen. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und die Einhaltung geltender Umweltschutzvorschriften.

  4. Einhaltung von Gesetzen 
und Normen

    Alle Geschäftspartner müssen in ihren Tätigkeitsbereichen die nationalen Gesetze, Vorschriften undRichtlinien ihrer Länder, in denen sie tätig sind, befolgen. Gesetze, Vorschriften und Richtlinien müsseneingehalten werden, um ein langfristiges und vertrauensvolles Zusammenwirken mit der Fassmer-Unternehmensgruppe sicherzustellen. In einzelnen Ländern, Geschäftsfeldern oder Märkten könnenweitaus strengere Vorschriften gelten, als die, die in diesem Code of Conduct festgelegt. In solchen Fällen,sind zwingend die strengeren Vorschriften anzuwenden.

    a. Freier Wettbewerb und Kartellrecht

    Die Fassmer-Unternehmensgruppe verschreibt sich den Grundsätzen eines freien Wettbewerbs und toleriert keine Verhaltensweisen, die das deutsche und/ oder europäische Kartell- oder Wettbewerbsrecht verbieten. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.Die drei Säulen des Kartellrechts bilden das Kartellverbot, der Missbrauch einer marktbeherrschendenStellung und die europäische Kontrolle von Fusionen und Zusammenschlüssen. Das Kartellrecht erfasstsomit sowohl einseitiges Handlungen als auch Verhalten von mehreren Partnern. Jedes abgestimmteVerhalten, egal ob ausdrücklich, stillschweigend, mündlich oder schriftlich kann in den Anwendungsbereich des Kartellrechts fallen. Ein kartellrechtswidriges Verhalten wird von der Fassmer-Unternehmens-gruppe nicht toleriert. Kartellabsprachen oder ähnliches Verhalten sind für uns keine Option, um Aufträgezu erlangen. Vielmehr nehmen wir Abstand von einem solchen Geschäft, als gegen geltendeseuropäisches und/oder deutsches Recht zu verstoßen. Die Integrität und Funktionsfähigkeit des Marktesund des Wettbewerbs sind ein Gut, das für die Fassmer-Unternehmensgruppe äußerst wichtig ist. JederGeschäftspartner wird aufgefordert, sich aktiv für die Einhaltung geltender kartell- undwettbewerbsrechtlicher Vorschriften einzusetzen und daran mitzuwirken.

    b. Außenwirtschafts- und Zollbestimmungen

    Die Fassmer-Unternehmensgruppe agiert international. Neben den nationalen Gesetzen sind daher auchdie Bestimmungen für den globalen Handel und den Handel im europäischen Binnenmarkt durch die Geschäftspartner zwingend zu beachten. Beim Vertrieb von Gütern bzw. dem Transfer von Technologiensind bestehende Verbote, Beschränkungen oder Bestimmungen zu prüfen und einzuhalten. Bei Import-und Exportgeschäften sind alle geltenden Zollbestimmungen zu beachten.

  5. Korruptionsbekämpfung

    Interessenkonflikte können immer dann auftreten, wenn die Interessen der Fassmer-Unternehmensgruppe oder der Geschäftspartner mit den Interessen von Dritten oder auch Beschäftigten kollidieren. Wirdulden keine Korruption und stehen für ein Unternehmenskonzept, das auf Integrität, Vertrauen undTransparenz setzt. Denn derartiges Verhalten verzerrt den Wettbewerb und beschädigt das Unternehmen.

    Jede Form einer Interessenkollision ist durch den Geschäftspartner gegenüber der Fassmer-Unternehmensgruppe unverzüglich offenzulegen.

    a. Bestechungsverbot

    Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen an einen Amtsträger oder an einen Angestellten eines geschäftlichen Betriebs mit dem Ziel als Gegenleistung bestimmte Vorteile gewährt zu bekommen. Die Fassmer-Unternehmensgruppe und all ihre Beschäftigtenhalten sich an geltendes Recht und wirken Korruption in jeder Form aktiv entgegen. Die Geschäftspartnerverurteilen jede Form der Korruption. Schmiergelder oder andere unzulässige Bestechungsmaßnahmenwerden weder angeboten noch gefordert oder akzeptiert, egal welcher Sachgrund dafür angeführt werdenmag. Dieses Verbot gilt für den gesamten Geschäftsverkehr, sowohl innerhalb deutscher Grenzen als auchweltweit. In den Geschäftsverkehr fallen alle Geschäftsbeziehungen, egal welcher Art, sei es mit anderenUnternehmen, Privatpersonen oder Amtsträgern.

    b. Umgang mit Amtsträgern

    Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Aufgrund regelmäßigerBerührungspunkte zu öffentlichen Aufträgen nehmen wir jeden Geschäftspartner in die Pflicht, sich dieserbesonderen Rechtslage bewusst zu werden und sich über geltendes Recht zu informieren.

    c. Zuwendungen, Geschenke, Bewirtungen und Einladungen

    Zuwendungen in Form von Geschenken, Bewirtungen und Einladungen sind in geschäftlichenBeziehungen üblich und weit verbreitet. In einem angemessenen Rahmen sind diese zur Pflege einespositiven Kundenkontakts zulässig. Allerdings ist besondere Vorsicht geboten, wenn Zuwendungen dasübliche Maß überschreiten. Zwischen zulässigen Aufmerksamkeiten zum Aufbau konstruktiverGeschäftsbeziehungen und Handlungen, die in Bestechung und Korruption münden, liegt oft nur einschmaler Grat. Im Ausland können Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen. Auch hierbei ist jedoch zu beachten, dass sowohl seitens des Schenkers als auch des Beschenkten dadurch keine verpflichtende Abhängigkeit entstehen darf und die nationalen sowie internationalen gesetzlichenBestimmungen eingehalten werden müssen.

    Kritisch sind solche Zuwendungen, die die Entscheidungsfreiheit einschränken oder zumindest geeignet sind, die Entscheidungen zu beeinflussen. Diese werden häufig indirekt oder heimlich gemachtbeziehungsweise angeboten. Vor der Annahme oder Abgabe einer Zuwendung ist somit sorgsam zuprüfen, ob sich diese in einem angemessenen Rahmen befinden, nicht gegen geltendes Recht verstößtsowie nach Art und Umfang den branchenüblichen Marktgepflogenheiten entspricht. Nur dann ist eine solche Zuwendung nicht zur Beeinflussung von Geschäftsentscheidungen geeignet und zulässig. Unsere Geschäftspartner tätigen Zuwendungen, etwa im Rahmen von Einladungen oder im Zusammenhang mitWerbemaßnahmen oder Spenden bzw. Sponsoring, nur im rechtlich zulässigen Rahmen.

  6. Bekämpfung von Geldwäsche 
und Wirtschaftskriminalität

    a. Einhaltung der Gesetze gegen Geldwäsche

    Geldwäsche verübt derjenige, der einen Gegenstand der aus einer rechtswidrigen Vortat (gemäß § 261StGB) herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, dieEntziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet. Dies geschiehthauptsächlich, indem Geld aus kriminellen Aktivitäten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht wirdund dadurch den Anschein der Rechtmäßigkeit erlangt.Geldwäsche ist in Deutschland, wie in den meisten Ländern der Welt, verboten und wird strafrechtlich(§ 261 StGB) geahndet, sodass sowohl Haftstrafen als auch hohe Geldbußen drohen. Aus demGeldwäschegesetz (GwG) ergeben sich vielfältige Handlungs- und Anzeigepflichten, um Rechtsgeschäftezu dokumentieren und die Verschleierung von illegalen Geschäften zu verhindern; Verstöße werden mithohen Geldbußen geahndet. Daneben können zivilrechtliche Schadenersatzforderungen bestehen. InAnbetracht der drohenden Sanktionen sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur sind geltendeGeldwäschevorschriften zu achten und strikt Folge zu leisten. Geschäftsbeziehungen mit Unternehmenoder Privatpersonen, die ihre Mittel aus nicht rechtmäßigen Quellen beziehen, müssen unter allenUmständen vermieden werden. Zu diesem Zweck muss die Fassmer- Unternehmensgruppe gegenüberGeschäftspartnern, mit denen sich Verträge anbahnen und/oder geschlossen werden sollen, der Legalitätder Geschäfte sicher sein. Wir erwarten daher von all unseren Geschäftspartnern jede Form strafbaren Verhaltens gegenüber der Fassmer-Unternehmensgruppe und Dritten zu unterlassen, unabhängig davon, ob dadurch das Vermögen der Fassmer-Unternehmensgruppe oder das Vermögen Dritter geschädigt wird.

    b. Transparenzregister

    Seit 2017 müssen im Transparenzregister Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten anUnternehmen gesammelt werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Wirtschaftlich Berechtigte nach dem GwG ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert und/oder auf vergleichbare Weise Kontrolle über ein Unternehmen ausübt. Wir sind damit verpflichtet bei unseren Geschäftspartnern immer „hinter die Fassade“ zu schauen und zu prüfen, wer natürliche Person und damit wirtschaftlich Berechtigter ist. Wir erwarten daher von unseren Geschäftspartnern entsprechende Transparenz.Auch als Fassmer-Unternehmensgruppe sind wir verpflichtet, die mit dem Transparenzregisterverbundenen Pflichten zu erfüllen. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.

  7. Interessenskonflikte

    Unsere Geschäftspartner sind bei ihrer Tätigkeit in Bezug auf die Fassmer-Unternehmensgruppe verpflichtet, einen möglichen oder tatsächlichen Interessenkonflikt, der Fassmer-Unternehmensgruppe umgehend offenzulegen und zu lösen.

  8. Schutz von Informationen 
und Unternehmenseigentum

    a. Schutz des Unternehmenseigentums

    Das Eigentum und die Einrichtungen der Fassmer-Unternehmensgruppe sind von Geschäftspartnern mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Jeder Geschäftspartner ist dazu veranlasst, wenn dies der Fall ist, mit dem ihm überlassenen Arbeitsmaterial vorschriftsgemäß umzugehen und eine widerrechtliche Nutzung zu verhindern. Eine private Nutzung von bereitgestellten Arbeitsmaterialien und Geräten ist nicht gestattet.

    b. Vertrauliche Informationen und Geistiges Eigentum

    Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum sind essentiell für den Erfolg der Fassmer-Unternehmensgruppe; sie sind Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, über alle die Fassmer-Unternehmensgruppe betreffendenAngelegenheiten, soweit sie für das Unternehmen wesentlich und nicht allgemein bekannt sind, strengste Verschwiegenheit sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber eigenen Beschäftigten, die mit dem betreffenden Sachgebiet nicht unmittelbar befasst sind, zu wahren. Die Weitergabe an Dritte darf nur im Rahmen von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsregeln und nach Rücksprache mit der Fassmer-Unternehmensgruppe erfolgen.

    c. IT-Sicherheit

    Der Erfolg eines jeden Unternehmens steht in engem Zusammenhang mit dem Umgang mit den entscheidenden Ressourcen und Informationen. Der sensible und vertrauliche Umgang mit dieserRessource ist von besonderer Bedeutung mit Hinblick auf unsere Marktposition und Wirtschaftlichkeit und wird von all unseren Geschäftspartnern als selbstverständlich vorausgesetzt.

    d. Datenschutz

    Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten (z.B. Namen,Anschrift, Geburtsdatum, etc.) von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Dritten halten unsere Geschäftspartner mit strengster Sorgfalt deutsche und europäische gesetzliche Vorgaben ein.

    e. Archivierung von Geschäftsunterlagen

    Alle Gewerbetreibenden, also auch die Geschäftspartner der Fassmer-Unternehmensgruppe, sind dazu verpflichtet, geschäftliche Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum und im Einklang mit geltenden Recht zu archivieren. Um eine transparente und ordnungsgemäße Unternehmensführung zu gewährleisten,müssen daher alle für die Aufbewahrung relevanten Geschäftsvorgänge wahrheitsgemäß und mitgebotener Sorgfalt dokumentiert werden.

  9. Wo kann ich mögliche 
Compliance-Fragen 
vorbringen?

    Bei sämtlichen Compliance- Fragen ist Ihr erster Ansprechpartner die Rechtsabteilung der Fassmer-Unternehmensgruppe. Des Weiteren ist für solche Fälle auch eine E-Mail-Adresse eingerichtet worden, an die sie sich im Falle eines möglichen Verstoßes wenden können und über deren Inhalt dieRechtsabteilung vertraulich informiert wird. Schreiben Sie einfach eine Mail an: awareness@fassmer.de .

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